Escitalopram – Zulassung bei der Zwangsstörung

Escitalopram wird in Deutschland ab Juni 2007 auch zur Behandlung von Zwangsstörungen zugelassen. (in Österreich seit Februar 2007 und in der Schweiz voraussichtlich ab September 2007).

Nach seiner Einführung zur Behandlung von Depression und Panik hat sich damit das Einsatzspektrum des wichtigen Antidepressivum Escitalopram kontinuierlich von der sozialen Phobie über die generalisierte Angststörung bis hin zur Zwangserkrankung erweitert. 

Die Anfangsdosis bei Zwangserkrankungen liegt bei 10 mg. Je nach individuellem Ansprechen des Patienten kann die Dosis auf 20 mg täglich erhöht werden. Dies entspricht gleichzeitig der zugelassenen Höchstdosis für die bisherigen Indikationen von Escitalopram.

In einer Doppelblindstudie erhielten die Probanden mit Zwangsstörungen entweder Escitalopram 10 mg oder 20 mg oder Paroxetin in der bei Zwangsstörungen empfohlenen Dosis von 40 mg bzw. Plazebo. Die Responserate betrug am Studienende 70,2 Prozent unter Escitalopram 20 mg und war damit signifikant besser als unter Plazebo. Die Responserate für Paroxetin betrug 67,2 Prozent (Stein D et al. Curr Med Res Opin 2007;23:701-11).

Unter 20 mg Escitalopram kann in der Langzeittherapie auch das Risiko für Rückfälle über 16 Wochen hinweg gegenüber Plazebo signifikant verringert werden (Fineberg NA et al. Eur. Neuropsychopharm, in press, 2007).

Rimonabant – Zulassung zur Behandlung der Adipositas und von Übergewicht

Der selektive Cannabinoid-1-Rezeptor (CB1)-Antagonist Rimonabant hat im Juni 2007 die Zulassung zur Behandlung der Adipositas zusätzlich zu Diät und Bewegung sowie zur Behandlung von Übergewicht bei zusätzlichem Vorliegen ein oder mehrerer kardiovaskulärer Risikofaktoren wie Diabetes mellitus Typ 2 oder Dyslipidämie erhalten. Rimonabant ist unter dem Handelsnamen Acomplia® in Deutschland, Österreich und der Schweiz erhältlich.

In klinischen Studien (Übersicht bei: Padwal et al., Lancet 2007 Jan 6; 369 (9555): 71 zeigte sich eine signifikante Reduktion des Körpergewichts und des Taillenumfangs bei adipösen Patienten mit und ohne Diabetes mellitus. Auch wurden positive Effekte auf Triglycerid- und HDL-Cholesterin-Werte sowie bei Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2 signifikante Verbesserungen der HbA1c-Werte beschrieben. Die positiven Effekte auf metabolische Parameter werden dabei zu etwa 50% auf eine direkte, von einer Gewichtsabnahme unabhängige Wirkung von Rimonabant zurückgeführt. Daneben gibt es Hinweise auf positive Effekte in der Entwöhnungsbehandlung bei Nikotinabhängigkeit sowie erste Hinweise auf eine mögliche Wirkung zur Rückfallprophylaxe bei Abhängigkeitserkrankungen.

Die Einnahme von Rimonabant erfolgt in einer Dosierung von 20 mg täglich in einer morgendlichen Einmaldosis vor dem Frühstück.

Zu den häufigsten Nebenwirkungen zählen Übelkeit mit Erbrechen, Stimmungsänderungen mit depressiven Symptomen, Schlafstörungen, Gedächtnisstörungen, Schwindelgefühl, Diarrhö, vermehrtes Schwitzen und Muskelkrämpfe.

Aufgrund der möglichen psychischen Nebenwirkungen sollte eine Anwendung bei Patienten mit schweren psychiatrischen Erkrankungen, wenn überhaupt, nur mit Vorsicht erfolgen. Die abschließende Bewertung der Nutzen-Risiko-Relation hinsichtlich psychiatrischer und neurologischer Nebenwirkungen und einer möglichen Zunahme von Suizidalität steht noch aus. (Zur gegenwärtigen Bewertung der FDA: FDA; zur Bewertung der EMEA: EMEA).

Francesca Regen, Berlin

Ion Anghelescu, Berlin

Otto Benkert, Mainz